Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Offerten, Bestellungen, (Proforma-)Rechnungen und Gutschriften, die zwischen PLANT SELECT NV mit Sitz in 2310 Rijkevorsel, Sint-Lenaartsesteenweg 93, und registriert bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0444.851.205 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und einer natürlichen oder (öffentlichen oder privaten) juristischen Person (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossen werden, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur zwischen Unternehmen, im Geschäftsverkehr, der zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer (ganz oder teilweise) selbständigen beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit führt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien. Mit der Annahme eines Angebotes oder der Erteilung eines Auftrages an den Verkäufer bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verzichtet auf die Anwendbarkeit eigener, wie auch immer benannter, Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich und gelten nur für den betreffenden Vertrag, unbeschadet der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle anderen Verträge zwischen den Parteien. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Geschäftsbedingungen nach vorheriger Mitteilung an den Kunden zu ändern.

2. Abschluss und Änderung der Vereinbarung

2.1. 2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, es sei denn, es ist eine Annahmefrist im Angebot enthalten. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche (Auftrags-)Bestätigung des Verkäufers (auch per E-Mail) zustande.
2.2. Bei Tagesgeschäften kommt der Vertrag zwischen Verkäufer und Kunde erst nach schriftlicher (Auftrags-)Bestätigung (auch per E-Mail) oder nach Freigabe des Transportauftrags durch den Verkäufer zustande. Für solche Vereinbarungen im Rahmen des Tagesgeschäfts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
2.3. Die in Katalogen, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und auf Websites und/oder (Handels-)Plattformen enthaltenen Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Farben und sonstigen Angaben sind als ungefähre Angaben zu betrachten. Die Pflanzengrößen sind abhängig von Wachstum und Wetterbedingungen.
2.4. Offensichtliche Schreibfehler oder Fehler in den Angeboten und Kostenvoranschlägen des Verkäufers entbinden diesen von seiner Leistungspflicht bzw. daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtungen, auch nach Vertragsabschluss.
2.5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Erfüllung eines Auftrages auszusetzen, wenn das Konto des Kunden beim Verkäufer einen Negativsaldo aufweist oder wenn der Kunde Zahlungsunfähigkeit oder negative Solvenz aufweist.
2.6. Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Bestellung bedürfen der Schriftform durch den Kunden und müssen vom Verkäufer stets schriftlich bestätigt und angenommen werden.

3. Preise

3.1. Wenn nicht anders angegeben, sind alle Preise Großhandelspreise, ausgedrückt in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Diese Preise verstehen sich ausschließlich Transportkosten (sofern zutreffend), Versicherungskosten, Verpackungskosten, Exportkosten und sonstiger Kosten und Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Etwaige besondere Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Einfuhr und/oder der Zollabfertigung der vom Verkäufer an den Kunden zu liefernden Waren oder sonstige behördlich auferlegte Abgaben sind nicht im Preis enthalten und gehen daher zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis im Falle eines Materialfehlers zu korrigieren. Falls der Verkäufer eine Preisliste verwendet, behält er sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern. Für Bestellungen, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Preisliste erfolgen, gelten die neuen Preise sofort. Die Preise können je nach Mindestbestellmenge, Marktknappheit, Wetterbedingungen usw. variieren.
3.2. Die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Beträge beruhen auf den Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern und sonstigen Faktoren, die für das zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bestehende Preisniveau relevant sind. Im Falle einer Preisänderung zwischen dem Datum der (Auftrags-)Bestätigung und dem Datum der Lieferung ist der zum Zeitpunkt der (Auftrags-)Bestätigung geltende Preis fällig, es sei denn, die Preisänderung ist auf objektive Gründe zurückzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen in der Kostenstruktur des Verkäufers, Abwertung oder Änderung der Parität des Euro. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags wird der Verkäufer den Kunden innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Preisänderung informieren und der Kunde hat die Möglichkeit, die Bestellung für die noch lieferbaren Mengen zum erhöhten Preis innerhalb von acht (8) Kalendertagen zu stornieren.

4. Zahlung

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen innerhalb eines (1) Monats nach Rechnungsdatum an den Verkäufer zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer weder eine Form von Skonto beanspruchen, noch kann der Kunde eine Forderung gegenüber dem Verkäufer mit den vom Verkäufer in Rechnung gestellten Beträgen verrechnen. Auch eine vorzeitige Zahlung berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.
4.2. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vollständig zu liefern und zu fakturieren oder Teillieferungen in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer hat das Recht, jederzeit Rechnungen zu stellen, auch als Vorausrechnung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt der Verkäufer bei Vorauszahlungen 100 % des Preises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (insbesondere bei Annahme der Bestellung) in Rechnung. Wird die Vorauszahlung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und der Kunde haftet für den Schaden, der dem Verkäufer dadurch entsteht.
4.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Zusendung per Einschreiben reklamiert werden, gelten als angenommen.
4.4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto und unter der dort angegebenen Referenz oder per Debit-/Maestrokarte, wenn der Kunde die Rechnung bei Abholung der Ware beim Verkäufer bezahlt.
4.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung von Waren, die er im Zusammenhang mit der
Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten für den Kunden bereithält, bis zur vollständigen Begleichung aller vom Kunden an den Verkäufer geschuldeten Zahlungen auszusetzen.
4.6. Bei nicht fristgerechter Zahlung (vgl. Art. 4.1) werden alle vom Kunden geschuldeten
Beträge fällig und zahlbar, unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei verspäteter Zahlung, auch teilweise, ist der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zur Zahlung von Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung verpflichtet. Die Zinsen werden von Tag zu Tag berechnet.
4.7. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde außerdem eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 75,00, um u.a. die dem Verkäufer entstehenden Inkassokosten zu decken.
4.8. Die verspätete, unvollständige oder nicht erfolgte Zahlung einer überfälligen Rechnung macht alle nicht überfälligen Rechnungen fällig und zahlbar.

5. Auflösung und Beendigung

5.1. Wenn der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz und unbeschadet seiner Rechte, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen und/oder den gesamten vom Kunden dem Verkäufer geschuldeten Betrag sofort einzufordern und/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
5.2. Der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zu einer Entschädigung verpflichtet ist und unbeschadet der ihm zustehenden Rechte, wenn der Kunde Konkurs anmeldet oder ein Konkursantrag gegen ihn gestellt wird, sowie in allen Fällen, in denen sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind dann sofort fällig und zahlbar.
5.3. Im Falle der Auflösung ist der Kunde außerdem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 35 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 75,00 verpflichtet, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren tatsächlich erlittenen Schaden nachzuweisen.

6. Reservierungen

6.1. Der Kunde kann eine Reservierung für größere Pflanzenpartien nur vornehmen, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist und er die vereinbarte Abholfrist, wie vom Verkäufer angegeben, einhält. Im Falle einer Reservierung erfolgt immer eine Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, die als Kaufvertrag gilt, es sei denn, die Parteien haben durch einen separaten, von beiden Parteien unterzeichneten Kaufvertrag etwas anderes vereinbart.
6.2. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
a) Wird eine Reservierung erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers angenommen, so wird im Falle einer Stornierung eine Kostenpauschale von 75 Euro berechnet;
b) Wenn eine Reservierung in einem unterzeichneten Kaufvertrag vereinbart wurde, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Entschädigung zu einem im Kaufvertrag zwischen den Parteien vereinbarten Pauschalbetrag;
c) In beiden Fällen wird zusätzlich zum Festpreis der folgende Prozentsatz des Auftragswertes berechnet:
(i) Stornierung ab drei (3) Monaten vor dem vereinbarten Kaufdatum: 20 % des Auftragswertes;
(ii) Stornierung ab einem (1) Monat vor dem vereinbarten Kaufdatum: 30 % des Auftragswertes;
(iii) Stornierung ab einer (1) Woche vor dem vereinbarten Kauftermin: 50 % des Auftragswertes.

7. Höhere Gewalt

7.1. Außer bei zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder der öffentlichen Ordnung haftet der Verkäufer nicht, wenn ein Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Verpflichtungen des Verkäufers. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz aufzulösen.
7.2. Unter dem in diesem Artikel verwendeten Begriff “Höhere Gewalt” werden auf jeden Fall unvorhergesehene Umstände verstanden, darunter auch solche wirtschaftlicher Art, die nicht vom Verkäufer oder seinen Lieferanten oder Subunternehmern verschuldet oder verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Feindseligkeiten, Anschläge in Belgien oder in einem anderen Land, in dem sich Niederlassungen des Verkäufers oder seiner Subunternehmer befinden, Dürre, hohe Temperaturen, saurer Regen, Krankheiten, Infektionen und Pilze an Pflanzen, Schädlinge, technisches Versagen von Maschinen oder Anlagen, Personalmangel, Feuer oder Überschwemmung, Epidemien, Pandemien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Covid-19-Virus und seine Varianten, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Betriebsstörungen, Cyber-Attacken, erzwungene Produktionseinschränkungen, Ernteausfälle, Frostschäden, Sabotage und Zerstörungen durch Dritte, Streiks und Aussperrungen, sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Zulieferbetrieben, Transportverzögerungen oder verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Artikeln oder Materialien, wie Energie, Rohstoffen oder Teilen durch Dritte, auch durch Zulieferbetriebe des Verkäufers.
7.3. Hat der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, die bereits gelieferte Ware bzw. den lieferbaren Teil der Ware gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde.

8. Lieferung

8.1. Die Lieferung erfolgt gemäß dem geltenden ICC INCOTERM (2020) „Ab Werk“ (Standort der Gärtnerei). Verweigert der Kunde die Abnahme zum vereinbarten Zeitpunkt, macht er sie unmöglich oder unzumutbar schwer oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Die Ware gilt als geliefert, sobald der Verkäufer dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware beim Verkäufer oder bei einem Dritten zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand im Auftrag des Kunden bereitsteht. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Kunde alle mit der gelieferten Ware verbundenen Risiken.
8.3. Wird abweichend von Artikel 8.1 ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer den Transport der Ware veranlasst, gehen sowohl die Kosten gemäß den geltenden Tarifen des Verkäufers als auch das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Kunde auch für das Abladen der Ware selbst verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8.4. Vereinbaren die Parteien, dass die Entladung der Ware oder Ladung durch den Verkäufer erfolgen soll, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort leicht zugänglich ist und dass zum Zeitpunkt der Lieferung Personen anwesend sind, die dem Verkäufer alle notwendigen oder nützlichen Informationen zur Entladung der Ware geben können. In jedem Fall kann der Verkäufer nur zur Lieferung im Erdgeschoss verpflichtet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist der Verkäufer stets berechtigt, die Ausführung der Lieferung zu verweigern. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz aller ihm entstandenen Kosten, einschließlich Reisekosten und Arbeitszeit, unbeschadet des Artikels 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.5. Die Angabe von Lieferzeiten in Angeboten, Offerten, Verträgen oder anderweitig erfolgt durch den Verkäufer stets nach bestem Wissen und Gewissen und diese Zeiten werden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Ware so weit wie möglich berücksichtigt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Liefertermin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um einen reinen Richtwert handelt. Die Nichteinhaltung dieses Richtwerts durch den Verkäufer führt in keinem Fall zur Auflösung des Vertrages oder zu einem Recht auf Schadenersatz. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Verzögerungen bei der Zahlung bestimmter Vorauszahlungen auf den Verkaufspreis durch den Kunden können eine anteilige Verzögerung der Lieferfrist zur Folge haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bestell- und Lieferfristen von der Saison, der jeweiligen Produktgruppe und dem Lieferort abhängen und in Absprache vereinbart werden.
8.6. Ändern sich auf Wunsch des Kunden die Lieferfrist oder der Lieferort oder die Umstände der Lieferung oder hat der Kunde diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht, so hat der Verkäufer Anspruch auf Vergütung der entsprechenden Mehrkosten.

9. Garantie

9.1. Übernimmt der Verkäufer (oder der Lieferant des Verkäufers) gegenüber dem Kunden eine Garantie für die von ihm gelieferten oder zu liefernden Arbeiten oder Waren, so wird er den Kunden ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen. Fehlt eine solche ausdrückliche schriftliche Mitteilung, kann sich der Kunde unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden Vorschriften nicht auf die Garantie berufen.
9.2. Im Falle eines begründeten Gewährleistungsanspruchs des Kunden wird der Verkäufer die gelieferte Ware – nach seiner Wahl – nachbessern oder ersetzen, es sei denn, sie ist für den Kunden zwischenzeitlich nachweislich unbrauchbar geworden. Teilt der Verkäufer dem Kunden mit, dass er Reparaturen durchführt, hat der Kunde die gelieferte Ware auf eigene Kosten und Gefahr dem Verkäufer wieder zur Verfügung zu stellen.
9.3. Sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers erlöschen, wenn die vom Kunden geltend gemachten Mängel oder Unvollkommenheiten der gelieferten Ware (i) auf eine unsachgemäße, fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung der Ware (dazu zählen auch das Herabfallen oder Anschlagen der Ware sowie unsachgemäße Lagerung oder Aufbewahrung unter Nichtbeachtung der Lagerbedingungen, wobei der Kunde als fachkundiger Käufer gilt, der den Kauf in Kenntnis der Sachlage tätigt) oder Handhabung der Ware durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte oder (ii) auf eine Veränderung der gelieferten Ware durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, der der Verkäufer nicht zugestimmt hat, oder (iii) auf äußere Einflüsse wie z.B. Umweltbedingungen wie Trockenheit, Feuchtigkeit, Hitze oder niedrige Temperaturen zurückzuführen sind.

10. Haftung

10.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
10.2. Der Verkäufer haftet außer bei eigenem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der seines Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden nicht für die Folgen des Umgangs mit der gelieferten Ware und die daraus entstehenden Folgen für den Kunden, einen Dritten oder deren Waren. Der Verkauf erfolgt und verbleibt im Auftrag und auf Risiko des Kunden, der für eventuelle Unfälle, Verstöße, korrekte Lagerung usw. haftet. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch die Ware nach der Lieferung verursacht werden, und hält den Verkäufer gegebenenfalls schadlos, außer im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses seitens des Verkäufers.
10.3. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verletzungen, Sachschäden, finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, Personalkosten, Schäden durch Dritte, Einnahmeausfälle).
10.4. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf maximal den vom Kunden für die Ware bezahlten Preis beschränkt.

11. Reklamationen

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dazu gehört, dass der Kunde gründlich und genau untersuchen muss (oder jemanden anderen untersuchen lassen muss), ob die Ware in jeder Hinsicht dem Vertrag entspricht, insbesondere, ob die richtigen Produkte geliefert wurden, die Menge der Produkte korrekt ist (Menge, Anzahl, Gewicht, Größe), die (Nicht-)Konformität und der Zustand der gelieferten Ware. Diesbezügliche Beanstandungen sind dem Verkäufer unverzüglich nach dieser Prüfung unter Androhung des Rücktritts schriftlich mitzuteilen, wobei die Art des Mangels auf dem Bestellformular oder dem Frachtbrief genau anzugeben ist.
11.2. Beanstandungen wegen versteckter Mängel (einschließlich derjenigen, die unter die Garantie des Verkäufers fallen, die direkt gegenüber dem Kunden vereinbart wurde), die sich innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung der Ware zeigen, müssen dem Verkäufer unter Androhung des Rücktritts spätestens acht (8) Kalendertage nach der Entdeckung des Mangels oder nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, mittels eines begründeten Einschreibebriefes unter Beifügung von verdeutlichenden Fotos mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beschwerde in jedem Fall unzulässig. Eine Weiterveräußerung der Ware hebt jede Haftung des Verkäufers auf. Beanstandungen und/oder Streitigkeiten, gleich welcher Art, berechtigen den Kunden niemals, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen, noch die gesamte Bestellung oder Lieferung in Bezug auf nicht beanstandete (Teil-)Lieferungen zu stornieren. Ist die Reklamation begründet, so ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf maximal den vom Kunden für die Ware bezahlten Preis beschränkt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Alle vom Verkäufer zu liefernden und gelieferten Waren bleiben unter allen Umständen Eigentum des Verkäufers, solange der Kunde nicht irgendeine Forderung des Verkäufers, darunter in jedem Fall die Forderung auf Zahlung des Preises, bezahlt hat.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.
12.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, solange das Eigentum daran nicht auf den Kunden übergegangen ist, es sei denn, die Übertragung erfolgt zum Zwecke der Ausübung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden.
12.4. Wenn die Umstände es erfordern, insbesondere wenn der Kunde in Konkurs geht oder ein Dritter die Ware zu pfänden droht oder gepfändet hat, wird der Kunde diese Dritten (z.B. einen Konkursverwalter oder Gläubiger) durch eingeschriebenen Brief auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinweisen. Der Kunde hat den Verkäufer hiervon unverzüglich per Einschreiben zu unterrichten.
12.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer begründeten Anlass zu befürchten, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde gewährleistet – ggf. im Auftrag eines Dritten (Käufers) oder Besitzers –, dass auf erstes Anfordern des Verkäufers der Standort der Ware mitgeteilt wird und diese auf Kosten und Gefahr des Kunden dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wird, wenn der Verkäufer dies verlangt. Soweit erforderlich, wird dem Verkäufer hiermit ein Auftrag zur Rücknahme der Ware und ein Auftrag zum Betreten der notwendigen Räumlichkeiten erteilt. Nach Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert vergütet, der in keinem Fall den ursprünglichen Preis, den der Kunde mit dem Verkäufer vereinbart hatte, übersteigt, abzüglich der dem Verkäufer durch die Rücknahme entstehenden Kosten.

13. Geistiges Eigentum

13.1. Der Verkäufer ist und bleibt ausschließlicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte an sämtlichem geistigen Eigentum weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sortenschutzrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geschützten Sorten des Verkäufers und anderer, wie sie im Katalog aufgeführt sind), Urheberrechte, Markenrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marken „Bamboo Select“ und „Ilex Select“), Patentrechte, Rechte an nicht patentiertem Know-how, Zeichnungs- und Designrechte, Handelsnamensrechte sowie gegebenenfalls das Recht, Anträge auf Eintragung dieser Rechte zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers jederzeit zu respektieren. Dies bedeutet unter anderem, dass der Kunde es unterlässt – und dafür sorgt, dass die mit ihm verbundenen Parteien dies unterlassen –, die gelieferte Ware zu vermehren (oder vermehren zu lassen) und/oder Schnittholz oder andere Pflanzenteile in Verkehr zu bringen (oder in Verkehr bringen zu lassen).
13.2. Jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers, insbesondere des Züchterrechts oder des Vermehrungsverbots, wie oben beschrieben, hat zur Folge, dass der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung einen Festbetrag von fünftausend (5.000) Euro pro Verletzung schuldet, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren nachweisbaren Schaden vom Kunden und/oder Dritten zu fordern. Die Pauschale ist unabhängig von etwaigen Auswirkungen in Bezug auf Vereinbarungen oder Verträge über Sortenschutzrechte für die betreffenden Arten.
13.3. Der Kunde erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte vom Verkäufer und stellt den Verkäufer in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf geistige Eigentumsrechte des Verkäufers beziehen, die vom Kunden in rechtswidriger oder sonstiger Weise genutzt werden.

14. Leergut

14.1. HOLZGEBINDE
14.1.1. Palettenkisten und Paletten werden nur zurückgenommen, wenn sie dem Verkäufer in Rijkevorsel in unbeschädigtem und leerem Zustand FRANKO gemäß den folgenden Bedingungen angeboten werden:
14.1.1.1. Eine Rückgabe ist bis maximal drei (3) Monate nach Abholung Ihrer Bestellung möglich, sofern Sie sich vorher mit unserem Verkaufsinnendienst in Verbindung setzen, um Ihren Kontostand zu überprüfen;
14.1.1.2. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Kunde einen negativen Saldo hat (negativ = Abnahmemenge ist größer als Rückgabemenge). Ein positiver Saldo wird nicht registriert und wird nicht erstattet;
14.1.1.3. Es werden nur Palettenkisten und Paletten in ähnlicher Qualität wie unsere Lieferqualität zurückgenommen.
14.1.2. Für den Fall, dass ein minderwertiges Gebinde zurückgebracht wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Verarbeitung und Entsorgung des minderwertigen Gebindes als Abfall in Rechnung zu stellen.
14.1.3. Verpackungen mit ISPM-15-Zertifikat oder anderen exklusiven Merkmalen werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es gelten die Tarife für normale Verpackungen.

14.2. CC GEBINDE
14.2.1. CC-Karren werden sofort umgetauscht oder über die offizielle CC-Verwaltung abgewickelt.
14.2.2. Gibt der Kunde die CC-Karren nicht rechtzeitig gemäß der vom Verkäufer angegebenen Frist an den Verkäufer zurück, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Kosten dafür in Rechnung zu stellen und vom Kunden jeden weiteren in diesem Zusammenhang entstandenen Schaden, wie z. B. Mietkosten, zu verlangen.
14.2.3. Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes von wiederverwendbarem und/oder dauerhaftem Verpackungsmaterial ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zu erstatten, ebenso wie jeden weiteren Schaden, der dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entsteht, wie z.B. zusätzliche Mietkosten oder den Einkaufswert.
14.2.4. Alle Diskussionen, die sich auf die Qualität der CC-Karren und der dazugehörigen Schilder beziehen, werden auf der Grundlage der allgemeinen Qualitätsanweisung der CC-Zentrale geregelt.

15. Trennbarkeit

15.1. Soweit möglich, sind die Bestimmungen dieser Bedingungen und des Vertrages so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht gültig und durchsetzbar sind. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung zwischen der niederländischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Version in einer anderen Sprache ist die niederländische Version maßgebend.
15.2. Die (teilweise) Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages berührt nicht die Anwendung der übrigen Bestimmungen und berührt nicht deren Gültigkeit.
15.3. Die Parteien werden sich bemühen, eine Bestimmung, die als nichtig, undurchführbar oder undurchführbar angesehen wird, durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Absichten der Parteien entspricht.

16. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

16.1. Auf alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge sowie auf alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
16.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Bedingungen, die einen integralen Bestandteil des Vertrages bilden, ergeben, ist das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Turnhout, ausschließlich zuständig.